Wir bieten Ihnen eine Anstellung in Form einer „kurzfristige Beschäftigung".
Hierfür gibt es klare Bestimmungen. Beantworten Sie die folgenden Fragen,
welche die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung definieren.
Folgende Kriterien müssen Sie für eine „kurzfristige Beschäftigung" erfüllen:
1. Ich bin nicht beschäftigungslos und nicht bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet
2. Ich bin nicht in Elternzeit bzw. unbezahltem Urlaub
3. Ich befinde mich nicht zwischen Schul-/Hochschulabschluss und
Aufnahme eines Ausbildungsverhältnis/Dauerbeschäftigung
4. Es wurden keine kurzfristige Beschäftigungen im laufenden Kalenderjahr ausgeübt,
oder es wurden bereits kurzfristige Beschäftigungen ausgeübt, deren Summe
jedoch weniger als 3 Monate oder 70 Arbeitstage betragen
Sie können alle 4 Punkte mit ,,Ja" beantworten?
-------